Der Weg ist ziemlich klar geregelt, aber gar nicht so trocken, wie er auf den ersten Blick wirkt.

  1. Interesse anmelden:
    Du brauchst keine Genehmigung, um zu lernen oder zu üben – nur um zu senden. Zuhören darfst du schon jetzt mit jedem Empfänger oder SDR-Stick.

  2. Lernen:
    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft dich in drei Bereichen:

    • Technik (elektrische Grundlagen, Geräte, Antennen)
    • Betriebstechnik (Funkpraxis, Verfahren, Abkürzungen, Protokolle)
    • Recht (Frequenzen, Vorschriften, Zulassungen)

    Es gibt drei Klassen:

    • N (neu, Einsteigerklasse): einfache Technik, UKW-Bänder, 10 W
    • E: mehr Frequenzen, etwas mehr Leistung (100 W)
    • A: volle Berechtigung, alle Bänder bis 750 W
  3. Vorbereitung:
    Du kannst dich selbst mit dem Fragenkatalog der BNetzA vorbereiten (gibt’s online oder als App).
    Oder du schließt dich einem Ortsverband im DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club) an – dort bekommst du Unterstützung, Material und meist erfahrene Mentoren.

  4. Prüfung:
    Meldung bei der BNetzA, Prüfungsgebühr zahlen, hingehen, bestehen. Danach bekommst du dein Rufzeichen – das ist quasi dein amtlicher Funkname.

  5. Anfangen:
    Dann geht’s los: Antenne aufbauen, Transceiver hinstellen, CQ rufen.